Endgeräteschutz in der laufenden IT-Betreuung
Endgeräteschutz in der laufenden IT-Betreuung
Leistungsumfang
Der Endgeräteschutz ist kein losgelöstes Sicherheitspaket. Wir legen zuerst fest, welche Rechner, Betriebssysteme und Anwendungen einbezogen werden können. Für diesen vereinbarten Umfang betreuen wir Schutzsoftware, Aktualisierungen, Schwachstellenprüfungen und technische Meldungen.
Nicht jedes vorhandene Gerät lässt sich automatisch einbeziehen. Wir prüfen die vorgesehenen Rechner, ihre Betriebssysteme, die relevanten Anwendungen und bereits installierte Schutzlösungen. Daraus entsteht ein klar abgegrenzter Betreuungsumfang.
Dazu gehört
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Vorgesehene Rechner erfassen
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Betriebssysteme und Anwendungen aufnehmen
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Vorhandene Schutzlösungen berücksichtigen
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Unterstützte Geräte verbindlich abgrenzen
Wir beziehen den Virenschutz der vereinbarten Rechner in die laufende Betreuung ein. Welche Schutzlösung vorhanden ist und welche Aufgaben crossdelta dabei übernimmt, wird vor Beginn geklärt.
Dazu gehört
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Einbezogene Rechner festlegen
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Vorhandenen Virenschutz prüfen
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Betreuungsaufgaben abstimmen
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Technische Meldungen zuordnen
Ein installierter Virenschutz ersetzt keine Betriebssystemaktualisierungen. Für die betreuten und unterstützten Rechner führen wir vorgesehene Aktualisierungen nach dem vereinbarten Ablauf durch.
Dazu gehört
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Unterstützte Betriebssysteme bestimmen
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Vorgesehene Aktualisierungen einbeziehen
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Updatefreigaben vorab festlegen
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Erforderliche Neustarts berücksichtigen
Auch installierte Anwendungen benötigen Aktualisierungen. Wir klären, welche Programme innerhalb der Betreuung berücksichtigt werden können, und behandeln deren vorgesehene Updates nach dem festgelegten Verfahren.
Dazu gehört
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Relevante Anwendungen aufnehmen
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Unterstützbarkeit der Programme klären
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Vorgesehene Updates durchführen
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Nicht einbezogene Anwendungen benennen
Updates können einen Neustart verlangen oder die laufende Arbeit beeinflussen. Deshalb legen wir gemeinsam fest, welche Freigaben erforderlich sind und nach welchen Regeln notwendige Neustarts erfolgen sollen.
Dazu gehört
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Updatefreigaben vereinbaren
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Neustartregeln festlegen
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Auswirkungen auf die Nutzung berücksichtigen
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Abweichungen im Ablauf klären
Für die vereinbarten Geräte beziehen wir Schwachstellenprüfungen in die technischen Aufgaben ein. Auffälligkeiten sind zunächst ein Prüfhinweis: Welche weitere Maßnahme erforderlich und beauftragt ist, wird anhand des Ergebnisses geklärt.
Dazu gehört
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Betreute Geräte einbeziehen
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Technische Auffälligkeiten erfassen
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Prüfhinweise einordnen
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Weitere Maßnahmen abstimmen
Die technische Überwachung ergänzt Virenschutz und Aktualisierungen. Welche Zustände und Meldungen innerhalb der Betreuung erfasst werden, legen wir für den vereinbarten Geräteumfang fest.
Dazu gehört
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Überwachte Geräte festlegen
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Einbezogene technische Zustände bestimmen
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Meldungen dem Ablauf zuordnen
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Betreuungsgrenzen dokumentieren
Eine Warnung ist noch keine fertige Lösung. Wir prüfen technische Meldungen innerhalb des vereinbarten Bearbeitungswegs, berücksichtigen bekannte Ausnahmen und klären, ob ein weiterer Schritt erforderlich ist.
Dazu gehört
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Technische Meldungen prüfen
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Bekannte Ausnahmen berücksichtigen
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Erforderliche Schritte benennen
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Zusätzlichen Aufwand vorab abstimmen
Lassen Sie uns klären, welche IT-Leistungen Ihr Unternehmen im Alltag entlasten.
Erstgespräch vereinbarenTypische Anzeichen
Ein einzelner Virenscanner beantwortet noch nicht, ob alle betreuten Rechner auf einem vorgesehenen Stand sind. Diese Situationen sprechen dafür, Geräteumfang und Abläufe gemeinsam zu prüfen:
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Auf den Rechnern laufen unterschiedliche Schutzlösungen oder Versionsstände.
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Betriebssystemaktualisierungen werden wiederholt verschoben.
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Anwendungsupdates bleiben einzelnen Mitarbeitenden überlassen.
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Notwendige Neustarts werden immer wieder vertagt.
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Technische Warnungen erscheinen, aber niemand prüft den nächsten Schritt.
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Es ist unklar, welche Rechner überhaupt zur laufenden Betreuung gehören.
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Für einzelne Betriebssysteme oder Anwendungen ist die Unterstützung ungeklärt.
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Ausnahmen bestehen, sind aber nicht in einem gemeinsamen Bearbeitungsweg erfasst.
Diese Hinweise belegen für sich genommen keinen Sicherheitsvorfall. Sie zeigen, dass der betreute Umfang, der Aktualisierungsstand oder der Umgang mit Meldungen geklärt werden sollte.
Vorgehen
Endgeräteschutz beginnt mit der Abgrenzung: Welche Rechner und Programme können einbezogen werden, welche Regeln gelten für Updates und wie werden Meldungen behandelt? Erst danach starten die vereinbarten Aufgaben innerhalb der laufenden Betreuung.
01
Wir erfassen die vorgesehenen Rechner, Betriebssysteme, relevanten Anwendungen und vorhandenen Schutzlösungen. Dabei wird sichtbar, welche Geräte geprüft werden sollen und wo Angaben fehlen.
Sie erhalten
Übersicht der zu prüfenden Rechner und Systeme
02
Wir klären, welche Geräte, Betriebssysteme und Anwendungen betreut werden können. Zusätzlich stimmen wir Updatefreigaben, Neustartregeln, Ausnahmen und den Bearbeitungsweg für technische Meldungen ab.
Sie erhalten
Abgegrenzter Betreuungsumfang mit vereinbarten Abläufen
03
Für die vereinbarten Rechner beziehen wir Virenschutz, vorgesehene Aktualisierungen, Schwachstellenprüfungen und technische Überwachung in die laufenden Aufgaben ein. Der konkrete Umfang richtet sich nach den unterstützten Systemen.
Sie erhalten
Eingerichtete Aufgaben für die einbezogenen Geräte
04
Technische Meldungen und bekannte Ausnahmen werden nach dem festgelegten Ablauf behandelt. Ergibt sich zusätzlicher Handlungsbedarf außerhalb des vereinbarten Umfangs, klären wir die mögliche Maßnahme gesondert.
Sie erhalten
Geregelter Bearbeitungsweg für Meldungen und Ausnahmen
Häufige Fragen
Die folgenden Antworten grenzen ein, welche Geräte und Aufgaben einbezogen werden können und was vor Beginn abgestimmt werden muss.
Ist der Endgeräteschutz als einzelne Leistung buchbar?
Der hier beschriebene Endgeräteschutz ist Bestandteil der laufenden IT-Betreuung. Er bezieht sich auf geeignete Geräte, die ausdrücklich in diesen Betreuungsumfang aufgenommen wurden. Ein davon losgelöstes Sicherheitsangebot wird auf dieser Seite nicht beschrieben.
Welche Geräte können einbezogen werden?
Das hängt von Gerät, Betriebssystem, eingesetzten Anwendungen und vorhandener Schutzlösung ab. Wir prüfen den Bestand und bestätigen den unterstützten Umfang vor Beginn. Allein die Nutzung eines Geräts im Unternehmen bedeutet nicht, dass es automatisch betreut wird.
Sind Smartphones und Tablets eingeschlossen?
Nein, Smartphones und Tablets sind nicht automatisch eingeschlossen. Eine mobile Geräteverwaltung ist nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistung. Der vereinbarte Umfang nennt ausdrücklich, welche Geräte betreut werden.
Ersetzt Virenschutz die Aktualisierung von Betriebssystem und Anwendungen?
Nein. Deshalb verbindet die Betreuung den Virenschutz geeigneter Rechner mit vorgesehenen Aktualisierungen für unterstützte Betriebssysteme und Anwendungen. Welche Programme einbezogen werden können, wird zuvor geprüft.
Werden Updates ohne Abstimmung und jederzeit installiert?
Wir legen Updatefreigaben und Neustartregeln vorab fest. Welche Aktualisierung wann durchgeführt werden kann, hängt vom unterstützten System und dem vereinbarten Ablauf ab. Erforderliche Abweichungen oder zusätzliche Maßnahmen werden gesondert geklärt.
Was geschieht, wenn eine Schwachstellenprüfung etwas meldet?
Eine Meldung wird zunächst im vereinbarten Bearbeitungsweg geprüft. Daraus kann sich eine Aktualisierung, eine Ausnahme oder weiterer Handlungsbedarf ergeben. Maßnahmen außerhalb des betreuten Umfangs sind nicht automatisch eingeschlossen und werden vorab abgestimmt.
Ist mit der technischen Überwachung jede Bedrohung abgedeckt?
Nein. Technische Überwachung, Virenschutz und Aktualisierungen sind einzelne Aufgaben innerhalb der Betreuung, aber kein Versprechen vollständiger Sicherheit. Welche Zustände und Meldungen einbezogen sind, wird für die betreuten Geräte festgelegt.
Welche Angaben braucht crossdelta für eine erste Anfrage?
Hilfreich sind die ungefähre Zahl der Rechner, die eingesetzten Betriebssysteme und – falls bekannt – die bisherige Schutzsoftware. Beschreiben Sie außerdem kurz, wie Aktualisierungen und Neustarts heute gehandhabt werden. Die genaue Unterstützbarkeit prüfen wir anschließend.
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Endgeräteschutz anfragen
Nennen Sie die ungefähre Gerätezahl und die eingesetzten Betriebssysteme. Falls bekannt, ergänzen Sie Ihre bisherige Schutzsoftware und wie Updates heute durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage prüfen wir, welche Rechner und Aufgaben in die laufende Betreuung aufgenommen werden können.
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