Wie Sie ab 2025 E-Rechnungen gesetzeskonform empfangen, ohne Ihre bestehenden Prozesse zu ändern.

Die Anforderungen an Unternehmen wachsen: Ob E-Mails oder elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) wie ZUGFeRD und XRechnung – die gesetzliche Verpflichtung zur revisionssicheren E-Mail-Archivierung ist unverzichtbar. Einfache Ordnerstrukturen oder manuelles Speichern reichen längst nicht mehr aus, um steuerliche und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Vermeiden Sie Risiken – Schaffen Sie Sicherheit

Eine gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung sorgt nicht nur für die Einhaltung von Vorschriften, sondern schützt Sie auch vor hohen Strafen oder Problemen bei Steuerprüfungen. Unser System bietet Ihnen die perfekte Lösung:

  • Automatische Archivierung von E-Mails und E-Rechnungen
  • Revisionssichere Speicherung für volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  • Unterstützung für moderne Standards wie ZUGFeRD und XRechnung, um auch mit öffentlichen Auftraggebern compliant zu sein

Ihre Vorteile mit E-Rechnungen und E-Mail-Archivierungen bei crossdelta

Mit unserem Produkt behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern sparen auch Zeit und Ressourcen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Archivierung zukunftssicher gestalten!

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Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen wie ZUGFeRD oder XRechnung nicht nur korrekt empfangen und verarbeiten, sondern auch gesetzeskonform digital archivieren. Die neuen Vorschriften gelten ab diesem Stichtag und betreffen sowohl die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern als auch zahlreiche private Geschäftsbeziehungen.

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Die Pflicht zur E-Mail-Archivierung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch entscheidend für Ihre steuerliche und rechtliche Sicherheit. Ein Versäumnis kann bei Prüfungen zu erheblichen Konsequenzen führen – von Bußgeldern bis hin zu Steuer-Nachforderungen.

👉 Handeln Sie jetzt!

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich optimal vorzubereiten. Mit unserem Archivierungssystem sind Sie bestens gerüstet, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Egal, ob es um die revisionssichere Speicherung von E-Rechnungen oder eine zuverlässige E-Mail-Archivierung geht – wir haben die passende Lösung.

Häufige Fragen

Die Verantwortung für die rechtskonforme Archivierung von E-Mails und E-Rechnungen liegt grundsätzlich beim Unternehmen selbst. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung bzw. die Verantwortlichen sicherstellen müssen, dass alle gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die GoBD oder die §§ 147 AO und 257 HGB, eingehalten werden.

Werden bei einer Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, haftet in der Regel das Unternehmen. Dies kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Auch wenn ein Dienstleister mit der Archivierung beauftragt wird, bleibt die Pflicht zur Prüfung und Sicherstellung der Compliance beim Auftraggeber.

Für Unternehmen ist es daher entscheidend, auf zuverlässige Systeme und Partner zu setzen, die alle gesetzlichen Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung erfüllen. So minimieren Sie Risiken und gewährleisten eine rechtssichere Verwaltung Ihrer Geschäftskommunikation.

Wir unterstützen alle gängigen Anbieter. E-Mail-Systeme und Archivierungsmethoden, darunter:

  • Microsoft 365: Archivierung von Postfächern und öffentlichen Ordnern.

  • IMAP- und POP3-kompatible E-Mail-Server: Archivierung über Standardprotokolle. Das beinhaltet unter anderem GMX, WEB.DE, T-Online (Telekom Mail), Freenet, Posteo, mailbox.org, IONOS (1&1). Bitte beachten Sie, dass der volle Funktionsumfang unserer Archivierungslösungen nicht bei allen Anbietern gewährleistet werden kann. Wir beraten Sie gerne individuell, um die bestmögliche Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen zu finden.
  • Microsoft Exchange Server: Unterstützung für verschiedene Versionen. 
  • Google Workspace: Integration für die Archivierung von E-Mails

  • MDaemon, IceWarp und Kerio Connect: Kompatibilität mit diesen E-Mail-Servern. 

Zusätzlich können E-Mails aus bestehenden Postfächern, öffentlichen Ordnern, E-Mail-Clients wie Microsoft Outlook und Mozilla Thunderbird sowie aus PST-Dateien archiviert werden.

Die E-Mail-Archivierung ist aus mehreren Gründen unverzichtbar. Zunächst stellt sie sicher, dass Unternehmen gesetzliche Anforderungen wie die GoBD, das HGB und die AO einhalten. Steuerlich oder rechtlich relevante E-Mails müssen revisionssicher archiviert werden, um bei Prüfungen durch Behörden bestehen zu können und Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Darüber hinaus schützt die Archivierung vor Datenverlust: E-Mails können versehentlich gelöscht oder durch technische Probleme verloren gehen. Mit einer sicheren Archivierung bleiben wichtige Nachrichten langfristig erhalten.

Ein weiterer Vorteil ist die effiziente Organisation. Statt manuell nach alten Nachrichten zu suchen, können archivierte E-Mails innerhalb von Sekunden gefunden werden, was Zeit spart und die Produktivität steigert. Auch die Entlastung des E-Mail-Servers ist ein wichtiger Aspekt: Durch die Archivierung älterer E-Mails wird die Serverbelastung reduziert und die Performance der IT-Systeme verbessert.

Professionelle Archivierungslösungen bieten zudem Schutz vor Cyberrisiken, indem sie Mechanismen bereitstellen, die E-Mails vor Manipulation und Datenverlust schützen. 

Die E-Mail-Archivierung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil für die Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

E-Mails sind ein zentraler Bestandteil der geschäftlichen Kommunikation und enthalten häufig steuerlich oder rechtlich relevante Informationen. Doch was gilt für die Archivierung dieser E-Mails? Unternehmen sind verpflichtet, E-Mails mit geschäftlichem oder steuerlichem Bezug gesetzeskonform zu archivieren. Ein einfaches Speichern im Posteingang reicht dabei nicht aus.

Gesetzliche Grundlagen

Die Archivierungspflicht von E-Mails ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  1. Abgabenordnung (AO)
    Nach § 147 Abs. 1 AO müssen steuerlich relevante Unterlagen, einschließlich E-Mails mit Rechnungen, Angeboten oder Verträgen, aufbewahrt werden. Diese Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist (6 oder 10 Jahre, abhängig vom Dokument) unverändert, lesbar und maschinell auswertbar bleiben.

  2. Handelsgesetzbuch (HGB)
    Für Kaufleute gelten gemäß § 257 HGB ähnliche Vorschriften. Geschäftliche E-Mails, die den Charakter eines Handelsbriefs haben (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen), sind ebenfalls 6 Jahre lang aufzubewahren.

  3. Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD)
    Die GoBD präzisieren die Anforderungen an elektronische Dokumente. Sie schreiben vor, dass geschäftliche E-Mails revisionssicher archiviert werden müssen. Dies bedeutet, dass E-Mails unverändert, vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.

Warum reicht der Posteingang nicht aus?

Ein einfaches Speichern von E-Mails im Posteingang oder in einer lokalen Datei genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Gründe dafür sind:

  • Unveränderbarkeit: Eine E-Mail im Posteingang kann gelöscht oder verändert werden.
  • Revisionssicherheit: Die Archivierung muss revisionssicher sein, um bei einer Steuerprüfung den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Nachvollziehbarkeit: Es muss nachvollziehbar sein, wann und von wem eine E-Mail empfangen oder gesendet wurde.

Anforderungen an die E-Mail-Archivierung

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Unternehmen folgende Punkte beachten:

  • Revisionssicherheit: Die Archivierung muss sicherstellen, dass E-Mails nicht verändert oder gelöscht werden können.
  • Vollständigkeit: Alle geschäftlichen E-Mails müssen archiviert werden, auch Anhänge und Metadaten.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die E-Mails müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und technisch zugänglich sein.

Fazit: Professionelle Archivierung ist unerlässlich

Die Archivierung von E-Mails ist keine optionale Aufgabe, sondern eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen. Ein geeignetes Archivierungssystem hilft dabei, die Anforderungen an Revisionssicherheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu erfüllen. Wer die Archivierungspflichten nicht einhält, riskiert Bußgelder und Probleme bei Steuerprüfungen.

E-Mails sind ein zentraler Bestandteil der geschäftlichen Kommunikation und enthalten häufig steuerlich oder rechtlich relevante Informationen. Doch was gilt für die Archivierung dieser E-Mails? Unternehmen sind verpflichtet, E-Mails mit geschäftlichem oder steuerlichem Bezug gesetzeskonform zu archivieren. Ein einfaches Speichern im Posteingang reicht dabei nicht aus.

Gesetzliche Grundlagen

Die Archivierungspflicht von E-Mails ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  1. Abgabenordnung (AO)
    Nach § 147 Abs. 1 AO müssen steuerlich relevante Unterlagen, einschließlich E-Mails mit Rechnungen, Angeboten oder Verträgen, aufbewahrt werden. Diese Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist (6 oder 10 Jahre, abhängig vom Dokument) unverändert, lesbar und maschinell auswertbar bleiben.

  2. Handelsgesetzbuch (HGB)
    Für Kaufleute gelten gemäß § 257 HGB ähnliche Vorschriften. Geschäftliche E-Mails, die den Charakter eines Handelsbriefs haben (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen), sind ebenfalls 6 Jahre lang aufzubewahren.

  3. Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD)
    Die GoBD präzisieren die Anforderungen an elektronische Dokumente. Sie schreiben vor, dass geschäftliche E-Mails revisionssicher archiviert werden müssen. Dies bedeutet, dass E-Mails unverändert, vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.

Warum reicht der Posteingang nicht aus?

Ein einfaches Speichern von E-Mails im Posteingang oder in einer lokalen Datei genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Gründe dafür sind:

  • Unveränderbarkeit: Eine E-Mail im Posteingang kann gelöscht oder verändert werden.
  • Revisionssicherheit: Die Archivierung muss revisionssicher sein, um bei einer Steuerprüfung den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Nachvollziehbarkeit: Es muss nachvollziehbar sein, wann und von wem eine E-Mail empfangen oder gesendet wurde.

Anforderungen an die E-Mail-Archivierung

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Unternehmen folgende Punkte beachten:

  • Revisionssicherheit: Die Archivierung muss sicherstellen, dass E-Mails nicht verändert oder gelöscht werden können.
  • Vollständigkeit: Alle geschäftlichen E-Mails müssen archiviert werden, auch Anhänge und Metadaten.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die E-Mails müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und technisch zugänglich sein.

Fazit: Professionelle Archivierung ist unerlässlich

Die Archivierung von E-Mails ist keine optionale Aufgabe, sondern eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen. Ein geeignetes Archivierungssystem hilft dabei, die Anforderungen an Revisionssicherheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zu erfüllen. Wer die Archivierungspflichten nicht einhält, riskiert Bußgelder und Probleme bei Steuerprüfungen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unser E-Mail-Archiv zu nutzen. Idealerweise verfügt Ihr E-Mail-Provider über eine Protokollierungsfunktion. In diesem Fall können alle ein- und ausgehenden E-Mails einfach in unser Archiv übernommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, können wir die Implementierung auch auf andere Weise an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Je nach Bedarf und vorhandenen Systemen kommen auch alternative Lösungen wie die Implementierung eines E-Mail-Archivierungs-Gateways in Betracht. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine separate E-Mail-Adresse, an die Sie nur eine Weiterleitung einrichten müssen.

Um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden, besprechen wir gerne mit Ihnen im Detail, welche Systeme Sie aktuell einsetzen und welche Anforderungen Sie an die Archivierung haben. So stellen wir sicher, dass die Lösung nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Sie erhalten Zugang zu einem Online-Dienst, in dem Sie Ihre E-Mail-Archivierung einrichten können. Dazu geben Sie Ihre E-Mail-Zugangsdaten ein, damit Ihre E-Mails automatisch archiviert werden. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Postfach zur Verfügung, an das die E-Mails zur Archivierung weitergeleitet werden können.

Unser Team erarbeitet mit Ihnen ein individuelles Konzept, um die Einrichtung so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Gerne kümmern wir uns auch um die notwendigen Details.

Der Zugang zum E-Mail-Archiv ist denkbar einfach und komfortabel. Sie erhalten von uns eine spezielle Webadresse und Ihre persönlichen Zugangsdaten, die Ihnen den Zugriff ermöglichen.

Dank der webbasierten Lösung können Sie jederzeit und von jedem Ort mit Internetzugang auf Ihr Archiv zugreifen – bequem direkt über Ihren Browser, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen.

Die integrierte Suchfunktion ermöglicht ein schnelles und effektives Auffinden von E-Mails. Ob nach Absender, Betreff, Datum oder Schlüsselwörtern im E-Mail-Text – mit wenigen Klicks haben Sie die gewünschten Informationen zur Hand.

Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugriff so einfach wie möglich zu machen, damit Sie Ihre archivierten E-Mails jederzeit effizient nutzen können.

Warum crossdelta GbR?

Wenn Sie als Selbstständiger oder kleines Unternehmen auf der Suche nach einem verlässlichen IT-Dienstleister sind, der Ihre individuellen Bedürfnisse versteht und darauf eingeht, dann sind Sie bei crossdelta GbR genau richtig. Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Expertise ermöglichen es uns, maßgeschneiderte IT-Lösungen anzubieten, die Ihre Geschäftsprozesse optimieren und sicherstellen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Unser kundenzentrierter Ansatz stellt sicher, dass Ihre spezifischen Anforderungen stets im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Wir hören Ihnen genau zu, analysieren Ihre IT-Landschaft und entwickeln Lösungen, die perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Dabei bieten wir ganzheitliche Lösungen an, die alle Aspekte Ihrer IT-Infrastruktur abdecken, von der Hardware über die Software bis hin zu Sicherheitslösungen und Datenschutz.

Bei crossdelta GbR sind wir stolz auf unseren proaktiven Service. Wir überwachen Ihre Systeme rund um die Uhr, um Probleme zu identifizieren und zu beheben, bevor sie Ihren Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre IT stets reibungslos funktioniert und Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unsere lokale Präsenz in der Köln/Bonner Umgebung ermöglicht es uns, schnell und effizient auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Wir sind stets in Ihrer Nähe und stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen zur Seite – ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort.

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